Der Bundesrat hat am 25. September 2026 beschlossen, die Mietzins-Initiative zur Ablehnung zu empfehlen. Er will ihr einen indirekten Gegenvorschlag gegenüberstellen. Dieser soll nachvollziehbare Regeln zur Festlegung von Mietzinsen enthalten, namentlich eine statistische Vergleichsmiete für Anfangsmietzinse, einen Indexierungsmechanismus bei bestehenden Mietverhältnissen und transparente Standards, um missbräuchliche Mieten zu erkennen. Die Vernehmlassung ist für das erste Halbjahr 2027 vorgesehen, die Botschaft ans Parlament bis Ende 2027.
Nach Einschätzung des Bundesrats würde die Initiative eine aufwendige Mietzinskontrolle erfordern und könnte Investitionen in den Wohnungsbau bremsen. Der Gegenvorschlag soll dagegen die bestehenden Missbrauchsregeln präzisieren, ohne den Markt umfassend zu regulieren.
Für Vermieter und Investoren bedeutet das: Die Rahmenbedingungen für Mietzinse dürften sich in den nächsten Jahren klären, sind aber noch nicht entschieden. Mieter können mit mehr Transparenz bei der Prüfung ihrer Mietzinse rechnen. Bis das Parlament und gegebenenfalls das Volk entschieden haben, gelten die heutigen Bestimmungen.
Planbare Mietrechtsregeln erleichtern Investitionen in neuen und erneuerten Wohnraum. Die Einordnung ersetzt keine Rechtsberatung.

